Hintergrund

Welpen-Importverbot 2025: Was das für dich bedeutet

Seit dem 1. Februar 2025 dürfen Welpen unter 15 Wochen nicht mehr kommerziell in die Schweiz importiert werden. Wir erklären, was sich geändert hat, warum das nötig war und worauf du achten musst.

| 7 Min. Lesezeit

Was hat sich konkret geändert?

Der Bundesrat hat die Tierschutzverordnung (TSchV) per 1. Februar 2025 angepasst. Die wichtigste Änderung: Der gewerbliche Import von Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, ist verboten. Das betrifft Händler, Online-Plattformen und alle, die Welpen kommerziell über die Grenze bringen.

Ebenfalls verboten ist der Import von Welpen unter 15 Wochen, die nach der Einfuhr direkt an Dritte weitergegeben werden. Also auch das Modell "Bekannter importiert für dich" fällt weg, wenn es gewerblich organisiert ist.

Was ist weiterhin erlaubt?

Privatpersonen dürfen weiterhin Welpen ab 8 Wochen aus dem Ausland mitbringen. Voraussetzung: Du holst den Welpen persönlich beim Züchter ab. Der Hund muss gechipt, geimpft und korrekt dokumentiert sein.

Die SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) hat sich in der Vernehmlassung stark für diese Ausnahme eingesetzt. Ihr Argument: Seriöse Hundeliebhaber sollen weiterhin bei anerkannten Züchtern im Ausland kaufen können, solange sie den Welpen selbst abholen.

Kurz zusammengefasst

  • Kommerzieller Import von Welpen unter 15 Wochen: verboten
  • Import zur Weitergabe an Dritte: verboten
  • Privater Import ab 8 Wochen: erlaubt (persönliche Abholung)
  • Import von Diensthunden: erlaubt

Warum war das nötig?

Die Zahlen sprechen für sich: 2021 wurden über 36'000 Hunde in die Schweiz importiert. Rund 15'500 davon waren Welpen zwischen 8 und 15 Wochen. Der Schweizer Tierschutz (STS) schätzte, dass etwa 40% aller Welpen-Importe illegal waren. Das entspricht rund 10'000 bis 14'000 Tieren pro Jahr.

Viele dieser Welpen stammten aus sogenannten Vermehrungsstationen in Osteuropa. Sie wurden viel zu früh von der Mutter getrennt, unter schlechten Bedingungen aufgezogen und in Sammeltransporten über die Grenze gebracht. Die Folgen: Krankheiten, Verhaltensprobleme, gefälschte Papiere und viel Tierleid.

Das Problem wurde während der COVID-Pandemie noch grösser. Die Nachfrage nach Welpen stieg massiv, und der Import-Boom erreichte 2021 seinen Höhepunkt.

Was bedeutet das für dich als Käufer?

Wenn du einen Hund suchst, wirst du dich stärker auf Schweizer Züchter konzentrieren müssen. Das ist grundsätzlich gut, denn SKG-registrierte Züchter unterliegen strengen Zuchtreglementen und internen Kontrollen.

Aber: Die Nachfrage übersteigt das Angebot schon länger. Bei beliebten Rassen wie dem Golden Retriever oder Labrador musst du mit Wartezeiten von 1 bis 2 Jahren rechnen. Die Preise liegen in der Schweiz typischerweise zwischen CHF 2'000 und 4'500, je nach Rasse.

Worauf du achten solltest

Bund und Tierschutz warnen gemeinsam mit der Kampagne "Augen auf beim Hundekauf" vor unseriösen Angeboten. Sei vorsichtig bei:

  • Auffällig tiefen Preisen. Ein Rassewelpe aus seriöser Zucht kostet in der Schweiz selten unter CHF 2'000.
  • Lieferung statt Besuch. Seriöse Züchter laden dich ein, den Wurf zu besuchen. Wer den Welpen "liefert", ist verdächtig.
  • Mehrere Rassen von einem Anbieter. Wer Golden Retriever, Französische Bulldogge und Malteser gleichzeitig anbietet, ist kein Züchter.
  • Fehlende oder unklare Papiere. Stammbaum, Impfausweis, Chip-Nummer und Gesundheitstests der Eltern sollten selbstverständlich sein.

Wie findest du den richtigen Züchter?

Die über 115 Rasseclubs der SKG pflegen jeweils eigene Züchterlisten auf ihren Websites. Das ist die zuverlässigste Quelle. Problem: Es gibt kein zentrales Verzeichnis. Du musst den passenden Club finden, dessen Website aufrufen und dich dort durchklicken.

Genau da setzen wir mit PawFinder an. Auf unseren Rasseprofilen findest du bereits Links zu den relevanten Clubs und Züchterlisten. Und wir arbeiten an einem Verzeichnis, das Schweizer Züchter an einem Ort zusammenbringt.

Du weisst noch nicht, welche Rasse zu dir passt?

Unser Quiz hilft dir in 2 Minuten, die passende Rasse zu finden.

Quellen

  • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Tierschutzverordnung TSchV, Revision 2025
  • SKG, "Anpassungen in der Tierschutzverordnung per 1. Februar 2025"
  • Stiftung Tier im Recht, "Neue Tierschutzvorschriften ab Februar 2025"
  • Identitas AG, Tierstatistik Schweiz (AMICUS-Datenbank)
  • Schweizer Tierschutz STS, Kampagne "Augen auf beim Hundekauf"
  • SWI swissinfo.ch, "Switzerland bans import of 'too young' puppies", 2025